Förderung von Kursen durch die Krankenkassen

Die gesetzlichen Krankenkassen können in ihren Satzungen bestimmen, welche Kurse sie im Rahmen ihres Bonus-Systems anerkennen.

Kassen bieten ihren Versicherten sehr unterschiedliche Möglichkeiten. Wenn Ihre Krankenkasse Ihnen für einen unserer Kurse einen Eintrag in Ihr Bonusheft gibt oder die Kursgebühr teilweise oder komplett erstattet, benötigen Sie dafür die Teilnahmebescheinigung der Volkshochschule. Diese erhalten Sie am letzten Kurstag.

Nutzen Sie die erstattungsfähigen Kurse in den unterschiedlichsten Programmbereichen
(Erstattung durch Krankenkassen, auch AOK und ggf. Beihilfe, nach § 20, Abs. 1 Sozialgesetzbuch V zur Primären Prävention und Gesundheitsförderung)

Bewegungsgewohnheiten

  • Reduzierung von Bewegungsmangel
  • Bewegung zur Förderung des Muskel- und Skelettsystems
  • Bewegung zur Förderung der Herz-Kreislauf-Funktion


Ernährung

  • Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung
  • Vermeidung und Reduzierung von Übergewicht

Stressmanagement

  • Stressbewältigungskompetenzen
  • Entspannung

Suchtmittelkonsum

  • Verantwortlicher Umgang mit Genuss- und Suchtmitteln

Wir bieten unsere Kurse im vollen Umfang unseres Semesters an, so dass nach den maximal bezuschussten Terminen noch möglichst zwei bis drei Termine zum Üben, Wiederholen und Verfestigen kostengünstig eingeplant sind. Sie erhalten am letzten Kurstermin eine Teilnahmebescheinigung über den bezuschussungsfähigen Kursteil zur Vorlage bei Ihrer Krankenkasse.

Bei Fragen rufen Sie bitte an oder schreiben Sie uns eine Mail!

Martin Förster
Programmbereichsleitung
Tel: 05121 9361-451
E-Mail: förster(at)vhs-hildesheim(dot)de

Claudia Reinecke
Sachbearbeitung Gesundheitsbildung
Tel: 05121 9361-461
E-Mail: reinecke(at)vhs-hildesheim(dot)de

Die VHS Hildesheim ist zertifizierte Bildungseinrichtung.

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