Information

Freistellung nach dem NBildUG (Niedersächsisches Bildungsurlaubsgesetz)

  • Jedem Arbeitnehmer in Niedersachsen stehen im Jahr 5 Tage Freistellung von der Arbeit für Weiterbildungsveranstaltungen zu.
  • Spätestens 4 Wochen vor Beginn ist der Arbeitgeber über die Teilnahme an einer anerkannten Veranstaltung zu unterrichten – mit den Anmeldeformularen erhalten Sie das Formblatt “Mitteilung an den Arbeitgeber”.
  • Die Freistellung kann seitens der Arbeitgeber nur aus “zwingenden betrieblichen oder dienstlichen Belangen” abgelehnt werden.
  • Lohn oder Gehalt werden weiter gezahlt.
  • Arbeitnehmer dürfen wegen Inanspruchnahme von Freistellung nicht benachteiligt werden.
  • Auch für Nicht-Freistellungsberechtigte ist die Teilnahme an allen Veranstaltungen möglich!

Sonderurlaub für Richter und Beamte

Bei einigen Veranstaltungen erwirbt die Volkshochschule die Anerkennung als politische Bildung im Sinne der Verordnung über Sonderurlaub für Richter und Beamte. Wir beraten Sie gern.

Gebühren

  • Bildungsurlaub in Hildesheim – enthält nur die Unterrichtsgebühr
  • Bildungsurlaub außerhalb – enthält Unterkunft und Verpflegung, Unterrichtsgebühr sowie Vervielfältigungskosten

Mögliche Ermäßigungen erfragen Sie bitte.

Anmeldung

Für die Anmeldung zum Bildungsurlaub halten wir besondere Formulare für Sie bereit, die Sie auf Anfrage erhalten. Die Anmeldebestätigung enthält die Teilnahmebedingungen.

Der Rücktritt von der Anmeldung ist nur aus besonderen Gründen möglich.

Fragen Sie uns - wir beraten Sie gern.

Die VHS Hildesheim ist zertifizierte Bildungseinrichtung.

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