
Neues Förderprogramm der Bundesregierung
zur Unterstützung der individuellen beruflichen Weiterbildung
- Einen Prämiengutschein in Höhe von max. 500 € können Erwerbstätige erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 25.600 € (bei gemeinsam Veranlagten 51.200 €) nicht übersteigt.
- Mindestens die gleiche Summe ist selbst für die Weiterbildung aufzubringen.
- Die Prämiengutscheine können Sie in Beratungsstellen erhalten.
Die Volkshochschule Hildesheim (Stadt und Landkreis) ist als Beratungsstelle ausgewählt und steht Ihnen für die Beratung gern zur Verfügung.
- Bitte beachten Sie: Prämiengutscheine können nur für Kurse eingesetzt werden, die vor dem Beratungsgespräch noch nicht gebucht waren.
Weitere Möglichkeiten zur Förderung der beruflichen Bildung:
- Mit dem “Weiterbildungssparen” wird im Vermögensbildungsgesetz zur Finanzierung von Weiterbildung eine Entnahme aus den Guthaben erlaubt, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist.
- Ein Weiterbildungsdarlehen kann auch bei höheren Einkommen in Anspruch genommen werden. Rechtsgrundlage wird eine Förderrichtlinie sein.
- Die Einführung des Weiterbildungssparens und des Weiterbildungsdarlehens ist für 2010 vorgesehen. Nähere Informationen folgen.
Kontakt
Beratung nach Vereinbarung
VHS 2 Hildesheim
Mehrgenerationenhaus – MGH
Steingrube 19a
31141 Hildesheim
Tel. 05121-9361-0
Fax 05121-9361-50
Weitere Infos im Internet
Dieses Vorhaben wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.









